Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15   

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https://dejure.org/2015,46728
OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15 (https://dejure.org/2015,46728)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2015 - 20 W 76/15 (https://dejure.org/2015,46728)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2015 - 20 W 76/15 (https://dejure.org/2015,46728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachlassauseinandersetzung durch Abschichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18; GBO § 29; BGB § 2033
    Vollzug der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung im Grundbuch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbauseinandersetzung durch Abschichtung - Die Erben können sich den Notar sparen!

Papierfundstellen

  • ZEV 2016, 163
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 12.11.2013 - 15 W 43/13

    Formbedürftigkeit einer Abschichtungsvereinbarung unter Miterben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15
    Eine Zwischenverfügung mit diesem Inhalt ist unzulässig (vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 2014, 479, [OLG Hamm 12.11.2013 - 15 W 43/13] zitiert nach juris).

    Die Rechtsauffassung (auch) des Senats entspricht vielmehr einer zwischenzeitlich verfestigten Praxis, an der trotz der vom Grundbuchamt vorgetragenen dogmatischen Bedenken festzuhalten ist (vgl. dazu auch zuletzt OLG München ZIP 2014, 482 [OLG München 20.01.2014 - 34 Wx 516/13] mit Anmerkung Pluta/Heidrich, jurisPR-InsR 9/2014 Anm. 3; OLG Hamm Rpfleger 2014, 479, je zitiert nach juris).

  • OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13

    Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung aufgrund Bewilligung im Wege der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15
    Von daher handelt es sich nach dieser - vom Grundbuchamt abgelehnten - Rechtsauffassung gerade nicht um einen Fall des § 2033 BGB, sondern die Vereinbarung ist formfrei möglich, auch wenn ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zum Nachlass gehört, es sei denn, als Abfindung soll ein solches Recht übertragen werden oder die Formbedürftigkeit ergibt sich aus anderen Gründen (vgl. die vielfältigen Nachweise zuletzt bei OLG München ZIP 2014, 482, [OLG München 20.01.2014 - 34 Wx 516/13] zitiert nach juris, und bei BeckOK GBO/Wilsch, Stand 01.01.2015, § 35 Rz. 169).

    Die Rechtsauffassung (auch) des Senats entspricht vielmehr einer zwischenzeitlich verfestigten Praxis, an der trotz der vom Grundbuchamt vorgetragenen dogmatischen Bedenken festzuhalten ist (vgl. dazu auch zuletzt OLG München ZIP 2014, 482 [OLG München 20.01.2014 - 34 Wx 516/13] mit Anmerkung Pluta/Heidrich, jurisPR-InsR 9/2014 Anm. 3; OLG Hamm Rpfleger 2014, 479, je zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2013 - 20 W 166/13

    Notarrecht: Möglicher Inhalt Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15
    Es kann deshalb nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. die vielfältigen Nachweise bei Senat NotBZ 2014, 56, zitiert nach juris).

    Die Entscheidung über diesen ist mithin beim Senat nicht angefallen (Senat NotBZ 2014, 56).

  • OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19

    Zur Frage der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner

    Ein Nachlass kann - was allgemein anerkannt ist - nicht nur durch Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB oder Vertrag nach § 2042 BGB auseinandergesetzt bzw. geteilt werden, sondern auch im Wege der sogenannten Abschichtung (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris; Palandt-Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2042 Rz. 10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Eine Teilauseinandersetzung findet insofern statt, wenn mehrere weitere Miterben vorhanden sind; eine Beendigung der Erbengemeinschaft - mit Alleineigentum für den weiteren Miterben - tritt ein, wenn sich mit der Abschichtung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a ff.; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Gehört ein im Grundbuch eingetragenes Recht zum Erbe, vollzieht sich in diesem Fall der Wechsel des Berechtigten nach Abschluss eines derartigen Abschichtungsvertrages außerhalb des Grundbuchs; dieses ist dann entsprechend zu berichtigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).

    Die Beschlüsse beziehen sich jeweils auf ein Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft insgesamt durch Vertrag mit den anderen Miterben und betreffen nicht einzelne Nachlassgegenstände (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris).

  • KG, 23.07.2018 - 13 UF 105/18

    Familiengerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit bei Abschichtungsverfahren

    Mit dem Abschluss der Abschichtungsvereinbarung wird aber nicht über ein Grundstück verfügt; dadurch wird ein Grundstück weder übertragen noch belastet oder auf andere Weise der Inhalt eines Grundstücksrechts verändert (vgl. MünchKomm/Kroll-Ludwigs, BGB [7. Aufl. 2017], § 1822 Rn. 20f. sowie ergänzend OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 12. März 2015 - 20 W 76/15, ErbR 2017, 38 [bei juris Rz. 5]).
  • OLG München, 06.08.2018 - 34 Wx 196/18

    Übertragung von Teileigentum und von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auch sind Abschichtungsvereinbarung materiellrechtlich nicht formbedürftig (BGH FamRZ 1998, 673; OLG Frankfurt, 20 W 76/15, juris Rn. 5).
  • OLG Braunschweig, 25.06.2019 - 1 W 73/17

    Grundbuchberichtigung nach Erbfall; Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des

    Das vom Grundbuchamt angenommene Eintragungshindernis - das allein Gegenstand der Prüfung im Beschwerdeverfahren ist (OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 34 Wx 175/16 -, RNotZ 2017, 378 [381 f.]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. März 2015 - 20 W 76/15 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Demharter, 31. Auflage 2018, § 71 GBO, Rn. 34 und § 77 GBO, Rn. 12, 15 m.w.N.) - liegt nicht vor; die vom Grundbuchamt in den Zwischenverfügungen aufgeworfenen Rechtsfragen stellen kein Eintragungshindernis im Sinne des § 18 GBO dar; sie sind vom Grundbuchamt selbst zu beantworten.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.11.2015 - 12 W 75/15   

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https://dejure.org/2015,43547
OLG Naumburg, 09.11.2015 - 12 W 75/15 (https://dejure.org/2015,43547)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.11.2015 - 12 W 75/15 (https://dejure.org/2015,43547)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. November 2015 - 12 W 75/15 (https://dejure.org/2015,43547)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1964 BGB, § 1965 Abs 1 BGB, § 342 Abs 1 Nr 4 FamFG, § 342 Abs 1 Nr 9 FamFG, § 2 Abs 1 GNotKG
    Gerichtskosten: Kostenhaftung eines Landes als gesetzlicher Zwangserbe für Kosten der öffentlichen Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Gerichtskostenfreiheit eines Bundeslandes; Haftung für die Kosten der öffentlichen Aufforderung zur Anmeldung der Erbrechte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 93
  • Rpfleger 2016, 248
  • ZEV 2016, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.01.1997 - 1 W 6011/95

    Haftung eines Erben für die Kosten des Verfahrens zur Feststellung des Erbrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.11.2015 - 12 W 75/15
    Soweit das Kammergericht in seinem Beschluss vom 7. Januar 1997 (FamRZ 1997, 969) die Ansicht vertreten hat, dass der Fiskus als gesetzlicher Erbe nicht Kostenschuldner des Verfahrens zur Feststellung des Fiskalerbrechts gemäß § 1964 f. BGB sei, liegt dem an einem entscheidendem Punkt eine abweichende Gesetzeslage zugrunde.
  • OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20

    Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten;

    Maßgeblich sind die Kosten der öffentlichen Aufforderung, die letztlich die Erben zu tragen haben (§ 24 Nr. 9 GNotKG; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. November 2015 - 12 W 75/15 -, FGPrax 2016, S. 93 m.w.N.), nicht aber der Arbeitsaufwand für das Nachlassgericht oder die Kosten des gesamten Feststellungsverfahrens ( Heinemann , in: BeckOGK BGB, Stand 1. August 2020, § 1965, Rn. 10).
  • OLG Naumburg, 24.08.2017 - 2 Wx 40/16

    Erbrechtsermittlungskosten: Öffentliche Aufforderung vor Feststellung des

    Zu dem Verfahren der Erbenermittlung im Sinne von § 24 Nr. 9 GNotKG, § 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG zählt auch die öffentliche Aufforderung vor Feststellung des Fiskalerbrechts nach § 1965 BGB (Bestätigung von OLG Naumburg, Beschluss vom 9. November 2015, 12 W 75/15, FGPrax 2016, 93 f.).(Rn.21).

    Zu den Verfahren der Erbenermittlung im Sinne des § 342 Abs. 1 Nr. 4 FamFG zählt insbesondere auch die öffentliche Aufforderung vor Feststellung des Fiskalerbrechts nach § 1965 Abs. 1 BGB (OLG Naumburg - 12. Zivilsenat -, Beschluss v. 09.11.2015 - Az.: 12 W 75/15 -, FGPrax 2016, 93 f., juris Rdn. 4 m.w.N.; ferner Beschluss v. 25.09.2015 - Az.: 12 W 79/15 -, unveröffentlicht; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl., § 342, Rdn. 6; Schemmann in Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 342, Rdn. 7; J. Mayer in MünchKomm, FamFG, 2. Aufl., § 342, Rdn. 9; Fröhler in Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 342, Rdn. 16; zweifelnd Zimmermann in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 342, Rdn. 7).

    Dass der Bund und die nach Haushaltsplänen des Bundes verwalteten öffentlichen Anstalten nach § 2 Abs. 1 S. 1 GNotKG grundsätzlich von der Zahlung der Gerichtskosten befreit sind, steht einer Inanspruchnahme nicht entgegen, wenn der Kostenschuldner - wie im vorliegenden Fall - als Erbe nach § 24 GNotKG für die Kosten haftet (§ 2 Abs. 4 GNotKG und dazu OLG Naumburg - 12. Zivilsenat -, Beschluss v. 09.11.2015 - Az.: 12 W 75/15 -, a.a.O., juris Rdn. 3 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 425/15   

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https://dejure.org/2016,1556
OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 425/15 (https://dejure.org/2016,1556)
OLG München, Entscheidung vom 10.02.2016 - 34 Wx 425/15 (https://dejure.org/2016,1556)
OLG München, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 34 Wx 425/15 (https://dejure.org/2016,1556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenpflichtigkeit der Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund der Erbauseinandersetzung im Grundbuch nach Eintragung der Erbengemeinschaft

  • rewis.io

    Keine Privilegierung hinsichtlich der Gebühren nach zwischenzeitlicher Eintragung der Erbengemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    KV GNotKG Nr. 14110 Anmerkung 1 S. 2
    Gebührenpflichtigkeit der Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund der Erbauseinandersetzung im Grundbuch nach Eintragung der Erbengemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Gebührenbefreiung für Miterben bei Voreintragung der Erbengemeinschaft

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Grundbuchänderung nach Erbfall - Keine Gebührenbefreiung für Erben, wenn vorab die Erbengemeinschaft eingetragen wurde

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Gebührenbefreiung für Miterben bei Voreintragung der Erbengemeinschaft

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Eintragung einer Erbengemeinschaft ins Grundbuch vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verursacht vermeidbare Kosten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KV GNotKG Nr. 14110 Anmerkung 1 S. 2
    Gebührenpflichtigkeit der Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund der Erbauseinandersetzung im Grundbuch nach Eintragung der Erbengemeinschaft

Papierfundstellen

  • ZEV 2016, 163
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14

    Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog.

    Auszug aus OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 425/15
    Wurde zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, ist die folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund Erbauseinandersetzung nicht mehr gebührenbefreit (Anschluss an OLG Köln FGPrax 2014, 129).

    Diese Frage war vor Inkrafttreten des GNotKG in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten (zum ehemaligen Streitstand s. OLG Köln FGPrax 2014, 129); der Gesetzgeber hat sich nach der Begründung der Gesetzesvorlage (vgl. BT-Drucks. 17/11471, S. 206) aber klar dafür entschieden, dass die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa zur alten Rechtslage OLG München, NJW-RR 2006, 648; OLG Köln NJW-RR 2003, 1726).

    c) Dementsprechend verbleibt es auch nach neuem Recht dabei, dass die Gebührenbefreiung für die Eintragung des erwerbenden Miterben nicht mehr eingreift, wenn zuvor die Erbengemeinschaft eingetragen worden ist (so auch OLG Köln FGPrax 2014, 129).

  • OLG München, 02.02.2006 - 32 Wx 142/05

    Gebührenfreie Eintragung des Miterben ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 425/15
    Diese Frage war vor Inkrafttreten des GNotKG in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten (zum ehemaligen Streitstand s. OLG Köln FGPrax 2014, 129); der Gesetzgeber hat sich nach der Begründung der Gesetzesvorlage (vgl. BT-Drucks. 17/11471, S. 206) aber klar dafür entschieden, dass die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa zur alten Rechtslage OLG München, NJW-RR 2006, 648; OLG Köln NJW-RR 2003, 1726).

    Andererseits bestand schon nach der früheren Rechtslage Einigkeit darüber, dass eine Anwendung des § 60 Abs. 4 KostO nur dann in Betracht kommen kann, wenn der jeweilige Miterbe ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft aufgrund der Auseinandersetzung als Eigentümer des ihm zugewiesenen Grundstücks eingetragen wurde (OLG München, NJW-RR 2006, 648; OLG Köln NJW-RR 2003, 1726; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 60 Rdn. 63).

  • OLG Köln, 12.06.2003 - 2 Wx 15/03

    Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 Kostenordnung (KostO); Berichtigende Eintragung

    Auszug aus OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 425/15
    Diese Frage war vor Inkrafttreten des GNotKG in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstritten (zum ehemaligen Streitstand s. OLG Köln FGPrax 2014, 129); der Gesetzgeber hat sich nach der Begründung der Gesetzesvorlage (vgl. BT-Drucks. 17/11471, S. 206) aber klar dafür entschieden, dass die Gebührenbefreiung auch dann zum Tragen kommen sollte, wenn ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft sofort die Erben, die nach der Erbauseinandersetzung das jeweilige Grundstück erhalten, als dessen Eigentümer eingetragen wurden (so etwa zur alten Rechtslage OLG München, NJW-RR 2006, 648; OLG Köln NJW-RR 2003, 1726).

    Andererseits bestand schon nach der früheren Rechtslage Einigkeit darüber, dass eine Anwendung des § 60 Abs. 4 KostO nur dann in Betracht kommen kann, wenn der jeweilige Miterbe ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft aufgrund der Auseinandersetzung als Eigentümer des ihm zugewiesenen Grundstücks eingetragen wurde (OLG München, NJW-RR 2006, 648; OLG Köln NJW-RR 2003, 1726; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 60 Rdn. 63).

  • OLG München, 27.11.2007 - 34 Wx 107/07

    Grundbuchamt muss Ausschluss d. gemeindlichen Vorkaufsrechts prüfen

    Auszug aus OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 425/15
    Vielmehr ist auch die Nichtabhilfe eine Sachentscheidung und als solche regelmäßig in Beschlussform zu treffen und den Beteiligten bekannt zu geben (vgl. OLG München FGPrax 2008, 13).
  • OLG Bamberg, 24.01.2017 - 5 W 1/17

    Keine Voreintragung der Erbengemeinschaft erforderlich bei Erbauseinandersetzung

    Wurde zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen, ist die folgende weitere Eintragung eines oder mehrerer Erben aufgrund der Erbenauseinandersetzung nicht mehr gebührenbefreit (vgl. OLG München JurBüro 2016, 254 - 256).
  • OLG Nürnberg, 28.08.2023 - 7 WF 622/23

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen seines Aussageverhaltens in einem

    Da eine ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung keine Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens ist, kann das Beschwerdegericht davon absehen, die Sache an das Amtsgericht zurückzugeben, sondern selbst entscheiden (vgl. Zöller/ Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 572, Rn. 4; OLG München Beschluss vom 10.2.2016 - 34 Wx 425/15, BeckRS 2016, 3389 Rn. 5, beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.11.2015 - 12 Wx 46/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44714
OLG Naumburg, 18.11.2015 - 12 Wx 46/15 (https://dejure.org/2015,44714)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.11.2015 - 12 Wx 46/15 (https://dejure.org/2015,44714)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. November 2015 - 12 Wx 46/15 (https://dejure.org/2015,44714)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Grundbuch - Eintragung der Vorpfändung eines Miterbenanteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 845
    Eintragungsfähigkeit der Vorpfändung eines Miterbenanteils im Grundbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2016, 72
  • FamRZ 2016, 1102
  • ZEV 2016, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 26.10.1990 - 2 Wx 50/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 18.11.2015 - 12 Wx 46/15
    Dies wird in Rechtsprechung und Literatur zumindest im Zusammenhang mit der Pfändung von Grundpfandrechten bejaht (z. B. KG, OLGE Band 45, 200; OLG Celle, NdsRpfl 1958, 93; OLG Köln, OLGZ 1991, 154; Demharter, GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 26 Rdn. 38; Morvilius, in: Meikel, GBO, 11. Aufl., Einl B Rdn. 644; Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rdn. 1868; Lüke, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., Rdn. 20 zu § 845 ZPO; Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., Rdn. 25 zu § 845 ZPO).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - I-3 Wx 77/15, I-3 Wx 78/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46939
OLG Düsseldorf, 25.11.2015 - I-3 Wx 77/15, I-3 Wx 78/15 (https://dejure.org/2015,46939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2015 - I-3 Wx 77/15, I-3 Wx 78/15 (https://dejure.org/2015,46939)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2015 - I-3 Wx 77/15, I-3 Wx 78/15 (https://dejure.org/2015,46939)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1613
  • ZEV 2016, 163
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers bei persönlichen

    Die wirksame Ernennung des Testamentsvollstreckers ist grundsätzlich eine vorrangige Voraussetzung für die Prüfung des Entlassungsantrages; fehlt es schon daran, ist für eine Entlassung grundsätzlich kein Raum (OLG Hamm, FamRZ 2013, 71; OLG Düsseldorf, ZEV 2016, 163; Zimmermann, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2227 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   AG Niebüll, 15.07.2015 - 5 IN 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22714
AG Niebüll, 15.07.2015 - 5 IN 7/15 (https://dejure.org/2015,22714)
AG Niebüll, Entscheidung vom 15.07.2015 - 5 IN 7/15 (https://dejure.org/2015,22714)
AG Niebüll, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 5 IN 7/15 (https://dejure.org/2015,22714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1746
  • FamRZ 2016, 1961
  • ZEV 2016, 163
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